Nutzungsrichtlinie für den Versand
The legally binding version of this acceptable use policy is the German original below. This English notice is provided for information only.
Diese Richtlinie gilt für jeden Versand von E-Mails, SMS und WhatsApp-Nachrichten über Kailua Packages. Sie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung. Sie richtet sich an die Organisationen, die die Plattform nutzen, und an die Personen, die dort Nachrichten verschicken.
Alle Organisationen versenden über eine gemeinsame Absender-Infrastruktur. Die Zustellbarkeit ist damit ein gemeinsames Gut: wer gegen diese Regeln verstösst, schadet nicht nur sich selbst, sondern jeder anderen Organisation auf der Plattform. Aus diesem Grund sind die folgenden Regeln nicht Empfehlungen, sondern Bedingungen der Nutzung — und sie werden technisch durchgesetzt.
Stand: 28.07.2026
1. Grundsatz: Einwilligung muss nachweisbar sein
Werbliche Nachrichten dürfen nur an Empfängerinnen und Empfänger gehen, die dem Empfang zugestimmt haben oder bei denen eine gesetzliche Ausnahme greift. Massgeblich sind Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe o des Schweizer Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) und — für Empfängerinnen und Empfänger im EWR — die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die jeweiligen nationalen Umsetzungen.
Nachweisbar heisst: Sie können für jede einzelne Adresse angeben, wann, wo und wofür die Einwilligung erteilt wurde. Die Plattform hält diesen Nachweis für Einwilligungen, die über ihre eigenen Formulare und das Bestätigungsverfahren erteilt wurden, unveränderbar fest. Für importierte Adressen liegt der Nachweis bei Ihnen.
Zulässig ist insbesondere
- Adressen aus einer Anmeldung mit Bestätigungslink (Double-Opt-in), die Sie selbst eingeholt haben.
- Adressen bestehender Kundinnen und Kunden für eigene, ähnliche Waren oder Dienstleistungen — sofern beim Erheben und in jeder Nachricht auf die Abmeldemöglichkeit hingewiesen wurde.
- Adressen von Spenderinnen und Spendern sowie Mitgliedern für Informationen zur eigenen Tätigkeit, wenn die Abmeldung jederzeit möglich ist.
2. Gekaufte und gemietete Adresslisten sind verboten
Es ist ausdrücklich untersagt, über Kailua Packages an Adressen zu senden, die
- gekauft, gemietet oder getauscht wurden;
- von Dritten überlassen wurden, ohne dass die Einwilligung ausdrücklich auch Ihre Organisation umfasst;
- automatisiert aus Websites, Verzeichnissen, sozialen Netzwerken oder Registern gesammelt wurden (Scraping, Harvesting);
- geraten oder generiert wurden;
- aus einem Datenabfluss, einem Leak oder einer anderen unrechtmässigen Quelle stammen.
Eine Einwilligung, die gegenüber einer anderen Organisation erteilt wurde, gilt nicht für Sie. Das gilt auch dann, wenn der Anbieter der Liste eine Einwilligung zusichert.
3. Verbotene Inhalte und Verhaltensweisen
- Verschleiern der Identität: irreführende Absenderangaben, gefälschte Kopfzeilen, Absenderadressen ohne Bezug zur eigenen Organisation.
- Irreführende Betreffzeilen oder Vorschautexte, die nicht zum Inhalt passen.
- Nachahmung fremder Organisationen, Marken oder Behörden; Phishing und jede andere Form des Identitätsdiebstahls.
- Schadsoftware, Links auf schädliche Ziele, verkürzte Links, die den echten Zielort verbergen.
- Inhalte, die gegen geltendes Recht verstossen, sowie Aufrufe zu Gewalt, Hass oder Diskriminierung.
- Umgehen technischer Schutzmassnahmen dieser Plattform — etwa das Verteilen einer Empfängerliste auf viele kleine Kampagnen, das Anlegen weiterer Organisationen zum Umgehen einer Sperre, oder das Wiedereinspielen von Adressen, die auf der Unterdrückungsliste stehen.
4. Abmeldung, Widerspruch und Unterdrückungsliste
- Jede werbliche E-Mail enthält einen Abmeldelink und die technische Ein-Klick-Abmeldung nach RFC 8058. Beides wird von der Plattform ergänzt und darf nicht entfernt oder unwirksam gemacht werden.
- Eine Abmeldung wirkt sofort und dauerhaft. Sie wird nicht von einer Anmeldung, einem Import oder einer Datenübernahme überschrieben.
- Adressen, die dauerhaft unzustellbar sind (harter Bounce) oder eine Spam-Beschwerde ausgelöst haben, landen automatisch auf einer Unterdrückungsliste und werden nicht mehr angeschrieben. Diese Liste lässt sich nicht überschreiben.
- Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschbegehren betroffener Personen sind innerhalb der gesetzlichen Fristen zu beantworten. Die Plattform stellt dafür Export- und Löschfunktionen bereit.
5. Qualitätsgrenzen und laufende Überwachung
Beschwerde- und Bounce-Quote werden je Organisation fortlaufend über ein gleitendes Fenster von 30 Tagen gemessen — nicht je Kampagne. Die Grenzen entsprechen denen, die unser Zustelldienst selbst setzt:
- Beschwerdequote unter 0,1 Prozent. Ab 0,05 Prozent wird die Organisation gewarnt.
- Quote harter Bounces unter 5 Prozent. Ab 3 Prozent wird die Organisation gewarnt.
Quoten werden erst ab einem Mindestvolumen bewertet, damit ein Einzelfall nicht wie eine Krise aussieht: für die Bounce-Quote ab 200 Sendungen im Fenster, für die Beschwerdequote ab 2000. Weiche Bounces — etwa ein volles Postfach — werden gezählt, führen aber nicht zu einer Sperre.
6. Folgen eines Verstosses
Je nach Schwere greifen eine oder mehrere der folgenden Massnahmen:
- Warnung. Die Administration der Organisation wird benachrichtigt, solange noch Zeit zum Gegensteuern bleibt. Es wird nichts eingeschränkt.
- Anhalten des werblichen Versands. Wird eine Grenze überschritten, hält die Plattform den werblichen Versand der betroffenen Organisation automatisch und serverseitig an. Das geschieht ohne vorherige Ankündigung und ohne dass es sich in der Oberfläche umgehen liesse.
- Sperre nach Prüfung. Bei einem Verstoss gegen die Abschnitte 2 oder 3 kann der Versand auch unabhängig von den Quoten angehalten werden — etwa auf eine Missbrauchsmeldung hin.
- Kündigung. Bei schweren oder wiederholten Verstössen behalten wir uns die Kündigung des Vertragsverhältnisses nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Ein Anhalten des Versands betrifft ausschliesslich werbliche Nachrichten. Transaktionale Nachrichten — Rechnungen, Mahnungen, Spendenbestätigungen, Steuerbescheinigungen, Passwort-Zurücksetzungen, Anmelde- und Buchungsbestätigungen — werden weiterhin zugestellt. Diese Nachrichten beantworten eine Handlung der Empfängerin oder des Empfängers, sind an eine einzelne Person zu einem einzelnen Vorgang gerichtet und lassen sich nicht abbestellen, ohne die Leistung selbst zu verlieren.
Eine Sperre läuft nicht von selbst ab. Sie wird ausschliesslich vom Betreiber der Plattform aufgehoben, nachdem die Herkunft der Empfängerlisten und die getroffenen Massnahmen geprüft wurden. Der Grund der Sperre und der Grund der Aufhebung werden festgehalten.
7. Verantwortlichkeit
Für Inhalt und Empfängerkreis jeder Nachricht ist die versendende Organisation verantwortlich. Sie ist in der Regel Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts; Kailua Packages verarbeitet die Daten in ihrem Auftrag. Die versendende Organisation stellt sicher, dass ein Impressum bzw. eine ladungsfähige Absenderanschrift in jeder werblichen Nachricht enthalten ist.
8. Missbrauch melden
Wenn Sie eine unerwünschte Nachricht erhalten haben, die über diese Plattform versendet wurde, melden Sie das bitte an missbrauch@kailua-packages.ch. Bitte fügen Sie die vollständigen Kopfzeilen der Nachricht bei — sie enthalten die Kennung, mit der sich der Versand eindeutig zuordnen lässt. Meldungen werden untersucht; bei einem bestätigten Verstoss wird der Versand der betroffenen Organisation angehalten.
Fragen zu dieser Richtlinie beantwortet marko.strassl@kailua.ch.
9. Änderungen
Diese Richtlinie kann angepasst werden, wenn sich Rechtslage, Vorgaben unserer Zustelldienste oder die technischen Schutzmassnahmen ändern. Die jeweils geltende Fassung steht auf dieser Seite; wesentliche Änderungen werden den Organisationen vorab mitgeteilt.